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  Strafgesetzbuch: und Nebengesetze | Herbert Tröndle, Thomas Fischer
 
 
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Strafgesetzbuch: und Nebengesetze
Herbert Tröndle, Thomas Fischer

Beck Juristischer Verlag, 2007 - 2594 Seiten

Kundenbewertung:(6 Bewertungen)
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Zuverlässiger Standardkommentar

Bei diesem Werk handelt es sich um die Standardkommentierung des StGB, die sich v.a. in der Praxis durchsetzen konnte. Der Kommentar ist umfangreich (ca. 1500 - 2000 Seiten) und doch zugleich handlich. Jede einzelne Bestimmung des StGB wird kompetent erläutert, wobei besonderer Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung zum Strafrecht gelegt wird. Daneben werden aber auch stets Literaturmeinungen nachgewiesen. Im Anhang finden sich die wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetze (BtMG, StVG etc.) sowie die praktisch sehr wichtigen Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Negativ fällt allerdings leider das Schriftbild auf, dass m.E. durchaus aufgelockert werden könnte. Im ganzen ist der Kommentar ein unentbehrliches Standardwerk, über das alle Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Referendare verfügen sollten, das aber auch durchaus schon Studenten zum Kauf empfohlen werden kann. Im Ganzen gesehen: vier Sterne.


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DER StGB-Kommentar

Der Tröndle/Fischer ist bei Studenten und Praktikern der wohl beliebteste StGB-Kommentar. Und das ist auch berechtigt: Während die Konkurrenz entweder zu knapp (Lackner) oder für den ersten Zugriff zu ausführlich ist (Schönke/Schröder) hat der Tröndle/Fischer vom Umfang her betrachtet genau das richtige Mittelmaß. Das macht ihn unter anderem für Hausarbeiten unverzichtbar. In die Neuauflage sind die wichtigsten Änderungen durch das 6. Srafrechtsreformgesetz eingearbeitet. In einzelnen Bereichen, wie etwa der Irrtumsproblematik, ist die Darstellung und Erläuterung sogar besser als in vielen Lehrbüchern. Die Darstellung und das Schriftbild sind angenehm und übersichtlich.


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Wertvolle Hilfe bei der Vorbereitung auf die Examen

In dem Buch werden die einzelnen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) erläutert.
Das von Otto Schwarz begründete und von Dreher und Tröndle fortgeführte Werk wird nun seit der 49. Auflage vom Richter am Bundesgerichtshof Dr. Thomas Fischer bearbeitet. Es ist nunmehr in der 55. Auflage erschienen. In das Werk wurden die zahlreichen Gesetzesänderungen eingearbeitet, wie zum Beispiel die Einführung des Tatbestandes der Nachstellung (Stalking), die Änderungen durch das 41. StrÄndG zur Bekämpfung der Computerkriminalität, die Reform der Führungsaufsicht und die Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Daneben hat der Autor in gewohnter Gründlichkeit die aktuelle Literatur und mehr als 630 neue höchst- und obergerichtliche Entscheidungen in die Kommentierung eingearbeitet und so die Ausführungen auf den neuen Stand gebracht. Des Weiteren hat der Autor die Zeit gefunden, die Kommentierung einiger Normen neu zu fassen. Dabei ist besonders die Kommentierung des § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) gelungen.

Das Werk von Fischer dürfte der wohl am häufigsten auf den Schreibtischen von Strafjuristen zu findende Kommentar zum StGB sein. Da es gerade in der Strafjustiz häufig sehr schnell gehen muss - so fällt beispielsweise ein Richter am Amtgericht regelmäßig sein Urteil wenige Minuten nach Ende der Hauptverhandlung - braucht der Praktiker Hilfsmittel, die ihm in kurzer Zeit die für eine richtige" Entscheidung notwendigen Informationen bereithalten. Der Fischer ist so etwas wie der Spickzettel des Strafjuristen für das StGB. Die Erläuterungen sind übersichtlich gegliedert, prägnant, kurz aber dennoch präzise. Bei der Kommentierung orientiert sich der Autor bewusst an der für die Strafjustiz besonders wichtigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, jedoch nicht ohne zumindest kurz auf wissenschaftliche Streitstände in der Literatur hinzuweisen. Eine besondere Stärke des Werkes sind die vielen Fundstellen, die der Autor anbietet. Hierdurch wird eine vertiefte Auseinandersetzung bei speziellen Fällen erleichtert.

Das Werk richtet sich hauptsächlich an Richter, Staatsanwälte und Verteidiger.
Durch die verständliche Sprache ist es aber auch für alle anderen geeignet, die sich mit Fragen aus dem strafrechtlichen Bereich zu beschäftigen haben.
Zwar ist der Fischer kein klassischer Studienkommentar. Er kann aber durch die Prägnanz und die Beschränkung auf das Wesentliche Studierenden in der Examensvorbereitung und besonders Referendaren eine wertvolle Hilfe bei der Vorbereitung auf die Examen sein.


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Altbewährtes in neuer Auflage

Die 49. Auflage des Strafgesetzbuch-Kommentars "Tröndle/Fischer", älteren Semestern und Benutzern von Unibibliotheken noch als "Dreher/Tröndle" bekannt, steht voll und ganz im Zeichen der zahlreichen Änderungen, die das Strafgesetzbuch im letzten Jahre durch den Gesetzgeber erfahren hat. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist nunmehr das Strafmaß dem der Vermögensdelikte "angepaßt", also erhöht worden. Zudem ist jetzt auch der Versuch der "einfachen" Körperverletzung strafbar. Änderungen hat es ebenso im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegeben, um nur einige der Neuerungen zu nennen. Alle diese Änderungen haben ihren Niederschlag im Werk gefunden. An der Aufmachung des Kommentars hat sich außer dem Autorenwechsel wenig geändert. In bekannter und bewährter Manier liefert der Kommentar einen Überblick über Literatur und Rechtsprechung und ist insbesondere in der Praxis eine gute Hilfe, auch wenn es für mich immer unverständlich bleiben wird, warum sich die Reihe Beck'sche "Kurz"- Kommentare nennt, was bei einem Umfang von über 2.000 Seiten kaum noch "understatement" zu nennen ist. Tröndle selbst verabschiedet sich mit dieser Ausgabe von seinen Lesern in den sicherlich wohlverdienten Ruhestand, nicht ohne noch einmal kritisch sein gewichtiges Wort über jüngste Entwicklungen im Rechtsbereich, namentlich über diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erheben, die seiner Ansicht nach verfehlt sind und bei deren Kommentierung er sich schwer getan habe. Inhaltlich gibt es zum "Tröndle/Fischer" wenig zu sagen, außer, daß es zu diesem Werk immer wieder in bewundernswerter Weise gelingt, alle wesentlichen Probleme klar und verständlich abzuhandeln, ohne dabei unnötig auszuschweifen oder den Leser mit nutzlosem Ballast zu befrachten. Man kann es auch anders ausdrücken: Zu dem Werk gibt es, insbesondere in seiner Preisklasse, keine ernst zu nehmende Alternative. Es bleibt abzuwarten, ob der "Tröndle" auch nach dem Ausscheiden des Namensgebers die an ihn gesetzten hochgestellten Erwartungen erfüllen kann. Es wäre ihm zu wünschen.


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"Der" Strafrechtskommentar, jetzt mit 6.StRefG

Der Kommentar aus der beliebten Reihe von Beck bietet sehr viele Informationen und Entscheidungshinweise auf engstem Raum. Der Kommentar bietet sich vor allem an, wenn man schon sehr genau weiss wonach man sucht, für das herumstöbern und um Denkansätze zu finden ist der Kommentar erstens viel zu Umfangreich (ca. 2000 Seiten) und zweitens nicht immer einfach strukturiert. In dieser Neuauflage ist bereits das 6. Strafrechtsänderungsgesetzt und einige Entscheidungen hierzu eingearbeitet. Fast Zeitgleich mit diesem Reformgesetzt steigt auch der Begründer Herbert Tröndle aus der Bearbeitung aus und übergibt sein Werk in die Hände des vergleichsweise unbekannten Thomas Frisch. Dieser setzt das Konzept des Tröndle in bekannter Weise fort. Ich bevorzuge diesen Kommentar vor den meisten anderen, wie zB dem Lackner, weil man sich hier wirklich objektiv informieren kann, ohne auf der anderen Seite mit zuviel Inhalt beladen zu werden. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen Änderungen durch die Reform lohnt sich eine Neuanschaffung in jedem Fall.


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