Das häusliche Arbeitszimmer ist und bleibt ein Dauerthema. Allein neun Seiten sind in den hier abgedruckten Richtlinien der Arbeitsstätte in den eigenen vier Wänden gewidmet -- die in den Augen des Finanzamtes oft keine ist. Der alte Grundsatz gilt weiter: Steuerpflichtige, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, dürfen die Aufwendungen unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Und dann wird sehr detailliert und begreifbar beschrieben, wo die engen Grenzen der Abzugsfähigkeit liegen. Das gilt auch für die Ausstattung. Wer sein Arbeitszimmer mit Kunst schmücken möchte, kann das gerne tun, die Finanzbehörden sehen darin aber keine Werbungskosten.
Das Beispiel zeigt, wie hilfreich die Textausgabe für die Ausbildung und praktische Arbeit im Steuer beratenden Beruf ist. Dokumentiert werden der Anwendungserlass zur Abgabenordnung sowie Auszüge der Richtlinien zur Einkommen-, Lohn-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Anwendungen, Zweifel und Fragen klären Erlass/Richtlinien des Bundesfinanzministers. Sie sind bindend für die Entscheidungen der Finanzverwaltungen.
Ein Nachsatz: Die Suche mit dem Stichwortverzeichnis ist leider ein mühseliges Geschäft. Wer z.B. nach dem Abschnitt "Abfindung" fahndet, wird auf L 9 verwiesen. Das ist die Lohnsteuerrichtlinie, Ziffer 9 bezeichnet den Abschnitt, in dem man dann über das Inhaltsverzeichnis suchen kann... Die Angabe der Seitenzahlen wäre hier das probate Mittel. --Hans Jürgensen